Deine Kündigung der Mitgliedschaft sende bitte an
Sie erfolgt gemäß §6 Ende der Mitgliedschaft, Austritt von Mitgliedern, Ausschluss von Mitgliedern
§6.2 Der freiwillige Austritt aus dem Verein muss dem Vorstand schriftlich angezeigt werden.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein. Der Mitgliedsbeitrag ist für das Austrittsjahr in voller Höhe zu entrichten.
Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.